Bußgeld, Punkte, Fahrverbot: der Bußgeldrechner 2015

Der Bußgeldkatalog definiert alle Verkehrsverstöße und weist ihnen ein Verwarn- oder Bußgeld, eine Anzahl an Punkten sowie ein Fahrverbot zu. Im Bußgeldkatalog werden verschiedene Arten von Delikten kategorisiert:

  • Schwere Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt
  • Grobe Ordnungswidrigkeit: 2 Punkte
  • Straftat: 2 Punkte
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkt

Nicht jede Ordnungswidrigkeit wird in im Punkteregister in Flensburg eingetragen. Verstöße bis zu einem Wert unter 60 Euro bleiben unberücksichtigt.

Das ist bei Straftaten anders. Sie werden immer dann im Punkteregister eingetragen, wenn sie wegen ihrer besonderen Schwere in der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt sind. So werden beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder Alkohol am Steuer im Register eingetragen.

Tateinheit und Tatmehrheit

Sobald bei einer Tat mehrere Verstöße gleichzeitig begangen worden sind, spricht die Rechtsprechung von einer Tateinheit. Dabei ist zu beachten, dass nur das schwerste Delikt mit Punkten im Punkteregister eingetragen wird. Haben Sie beispielsweise Alkohol getrunken und sind zu schnell gefahren, wird nur die Alkoholfahrt notiert.
Von einer Tatmehrheit wird immer dann gesprochen, wenn Sie verschiedene Delikte in unterschiedlichen Zeiträumen verschulden. All diese Verstöße werden im Register eingetragen. Welche das beispielsweise sein können, lesen Sie auf www.bussgeld-info.de.

Maßnahmen im Punktesystem

Besitzen Sie 1 bis 3 Punkte in Flensburg wird lediglich eine Vormerkung im System angelegt. Bei 4 bis 5 Punkten wird der Verkehrssünder bereits gebührenpflichtig ermahnt und aufgefordert, sein Fahrverhalten zu ändern. An dieser Stelle kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar absolviert werden, um einen Punkt abzubauen. Sollten Sie bereits 6 bis 7 Punkte besitzen, erfolgt eine Verwarnung mit Gebühren, die Sie bezahlen müssen. Die höchste Punktzahl sind laut neuem Punktesystem ab Mai 2014 8 Punkte. Dies führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.