Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
wir wenden uns heute an Euch, um Euch über die aktuelle Situation bei der Beantragung von praktischen Prüfungen beim TÜV zu informieren.
Sobald die Prüfungsreife eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin erreicht ist, beantragen wir beim TÜV die praktische Fahrprüfung. Mindestens vier Wochen im Voraus muss die praktische Prüfung beantragt werden. Das angefragte Datum gilt hierbei als “Wunschtermin“ , denn erst nach Bestätigung vom TÜV erhalten wir den tatsächlichen Termin.
Seit mehreren Monaten gestaltet sich die Prüfungsplanung sehr umständlich und problematisch. Beantragte Prüfungen werden zum Teil um mehrere Wochen nach hinten verschoben oder sogar ersatzlos gestrichen. Hintergrund sind laut TÜV personelle Engpässe.
Wir als Fahrschule möchten und müssen uns von dieser Problematik distanzieren! Wir können den Unmut unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler verstehen.
Erst die lange Wartezeit um eine theoretische Prüfung absolvieren zu können und nun wartet man genauso lange oder wohlmöglich noch länger auf die praktische Prüfung.
In der Vorbereitung für die praktische Führerscheinprüfung empfehlen wir mindestens ein Mal in der Woche eine Doppelstunde zu absolvieren um in Übung zu bleiben.
Insbesondere für Fahrschüler/innen, bei denen die Frist für den Führerscheinantrag bald abläuft, ist die Situation nicht tragbar.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Planung der praktischen Führerscheinprüfung nach Beantragung nicht in unserer Entscheidung liegt.
Natürlich nehmen wir diese schwierige Situation nicht einfach hin und zeigen Eigeninitiative.
Wir engagieren uns für Euch und für uns!
Wir stehen bereits im Kontakt mit dem TÜV um Lösungen zu finden. Wir setzen uns dafür ein, dass das Ende Eurer Fahrschulausbildung bald wieder ohne Verzögerung planbar ist.
Wir hoffen, dass die Problematik zeitnah behoben werden kann und wir Euch dann wieder zeitnahe Termine für die praktische Prüfung anbieten können.
Viele Grüße