Änderung der Preise ab 01.03.2011
Aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise bleiben auch wir nicht verschont, unsere Preise ab 01.03.02011 anzuheben, um weiter eine gute und erfolgreiche Ausbildung zu garantieren.
Der Blick auf die Anzeigetafeln der Tankstellen sagt doch schon alles aus!
Dieselpreis in 2010 um fast 14 Prozent gestiegen
Statistisches Bundesamt veröffentlicht Preisentwicklung im Jahr 2010
Der Dieselpreis ist im Dezember 2010 mit 103,09 EUR / 100 Liter auf einen Jahreshöchststand gestiegen. Der Durchschnittspreis belief sich 2010 auf 97,17 EUR / 100 Liter. Damit betrug die Preissteigerung gegenüber 2009 13,95 Prozent.
Fairerweise erhöhen wir im Gegensatz zu anderen Fahrschulen nur die Preise, bei denen sich der gestiegene Spritpreis auch niederschlägt, d. h. ausschließlich bei den Fahrstunden.
Nur so kann weiter eine qualifizierte praktische Ausbildung erfolgen. Wir bitten dafür um Verständnis.
Euer Team der Fahrschule König
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Die Rahmenbedingungen für das Begleitete Fahren sind klar: Wer mindestens eine Begleitperson nennen kann, die älter als 30 Jahre ist, selbst seit mehr als 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und mit weniger als drei Punkten in Flensburg registriert ist, kann schon mit 16 ½ Jahren bei der Fahrschule vorstellig werden. Dass anschließend tatsächlich nur Fahrten innerhalb Deutschlands und nur mit einer auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson unternommen werden, dafür sorgt das drohende Ungemach. Bei einem Verstoß gegen die Auflage drohen neben einem Punkt in Flensburg und dem Bußgeld von 50 Euro zudem der Widerruf der Fahrerlaubnis. Das bedeutet: Für eine Neuerteilung ist dann der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
Dennoch melden sich auch Kritiker, die eine Gefahr im Einschluss der Klasse M wittern. Schüler, die sonst mit 16 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse M erworben hätten, könnten nun auf den Gedanken kommen, sich diese Ausbildung zu sparen. So starten sie erst mit 16 ½ Jahren die Ausbildung zum Erwerb der Klasse B (mit Begleitung), um dann aber sofort nach Erhalt auf ein Moped zu steigen, das immerhin bis 45 km/h schnell sein darf.
Denn mit der Fahrerlaubnis Klasse B haben sie zugleich M, Lund S in der Tasche. Damit fahren sie dann nicht nur OHNE Begleitung, sondern auch OHNE echte Ausbildung, weil eine praktische Fahrausbildung auf Zweirädern nicht zur Ausbildung für Klasse B dazugehört. Nach dem „Absitzen“ des einen Jahrs auf dem Moped könnten sie dann direkt – und wieder ohne Begleitung – mit dem Pkw weiterfahren. Denn nach Erreichen des 18. Lebensjahrs wird die BF-17-Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfung direkt zum Führerschein umgewandelt. Während manche noch munkeln, dass das Begleitete Fahren (auch: BF-17) eben nicht nur für mehr Sicherheit im Straßenverkehr steht, sprechen die Statistiken aus Sicht der Befürworter eine eindeutige Sprache, so auch Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer:
"Wir haben das Begleitete Fahren genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: das Begleitete Fahrenhat eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Deshalb machen wir jetzt aus dem Modellvorhaben ein Dauerrecht. Ab 1. Januar 2011 können junge Leute schon ab 17 einen Führerschein für Autos erwerben und dann ein Jahr in Begleitung einer zuverlässigen und erfahrenen Person fahren. Das Modellvorhaben hat gezeigt: das Begleitete Fahren verbessert die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das kann ich übrigens auch aus eigenem Erleben unterstreichen. Bei den beiden älteren meiner vier Töchter habe ich mehrfach selbst auf dem Beifahrersitz gesessen. Meine persönlichen Eindrücke von dem Projekt waren durchweg positiv."
Wir gratulieren unserer Moni zur bestandenen Fahrlehrerprüfung!!!
Ab sofort steht Euch Moni als Fahrlehrerin zur Verfügung, damit Ihr noch schneller zu Eurem Führerschein kommt.Und das sogar mit dem Cabrio.
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