Infos & Aktuelles

Änderung der Preise ab 01.03.2011

Aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise bleiben auch wir nicht verschont, unsere Preise ab 01.03.02011 anzuheben, um weiter eine gute und erfolgreiche Ausbildung zu garantieren.

Der Blick auf die Anzeigetafeln der Tankstellen sagt doch schon alles aus!

Dieselpreis in 2010 um fast 14 Prozent gestiegen

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Preisentwicklung im Jahr 2010

Der Dieselpreis ist im Dezember 2010 mit 103,09 EUR / 100 Liter auf einen Jahreshöchststand gestiegen. Der Durchschnittspreis belief sich 2010 auf 97,17 EUR / 100 Liter. Damit betrug die Preissteigerung gegenüber 2009 13,95 Prozent.

Fairerweise erhöhen wir im Gegensatz zu anderen Fahrschulen nur die Preise, bei denen sich der gestiegene Spritpreis auch niederschlägt, d. h. ausschließlich bei den Fahrstunden.

Nur so kann weiter eine qualifizierte praktische Ausbildung erfolgen. Wir bitten dafür um Verständnis.

Euer Team der Fahrschule König


Freie Fahrt ab 17 – aber mit Begleitung!

Die Rahmenbedingungen für das Begleitete Fahren sind klar: Wer mindestens eine Begleitperson nennen kann, die älter als 30 Jahre ist, selbst seit mehr als 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und mit weniger als drei Punkten in Flensburg registriert ist, kann schon mit 16 ½ Jahren bei der Fahrschule vorstellig werden. Dass anschließend tatsächlich nur Fahrten innerhalb Deutschlands und nur mit einer auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson unternommen werden, dafür sorgt das drohende Ungemach. Bei einem Verstoß gegen die Auflage drohen neben einem Punkt in Flensburg und dem Bußgeld von 50 Euro zudem der Widerruf der Fahrerlaubnis. Das bedeutet: Für eine Neuerteilung ist dann der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.

Dennoch melden sich auch Kritiker, die eine Gefahr im Einschluss der Klasse M wittern. Schüler, die sonst mit 16 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse M erworben hätten, könnten nun auf den Gedanken kommen, sich diese Ausbildung zu sparen. So starten sie erst mit 16 ½ Jahren die Ausbildung zum Erwerb der Klasse B (mit Begleitung), um dann aber sofort nach Erhalt auf ein Moped zu steigen, das immerhin bis 45 km/h schnell sein darf.

Denn mit der Fahrerlaubnis Klasse B haben sie zugleich M, Lund S in der Tasche. Damit fahren sie dann nicht nur OHNE Begleitung, sondern auch OHNE echte Ausbildung, weil eine praktische Fahrausbildung auf Zweirädern nicht zur Ausbildung für Klasse B dazugehört. Nach dem „Absitzen“ des einen Jahrs auf dem Moped könnten sie dann direkt – und wieder ohne Begleitung – mit dem Pkw weiterfahren. Denn nach Erreichen des 18. Lebensjahrs wird die BF-17-Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfung direkt zum Führerschein umgewandelt. Während manche noch munkeln, dass das Begleitete Fahren (auch: BF-17) eben nicht nur für mehr Sicherheit im Straßenverkehr steht, sprechen die Statistiken aus Sicht der Befürworter eine eindeutige Sprache, so auch Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer:

"Wir haben das Begleitete Fahren genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: das Begleitete Fahrenhat eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Deshalb machen wir jetzt aus dem Modellvorhaben ein Dauerrecht. Ab 1. Januar 2011 können junge Leute schon ab 17 einen Führerschein für Autos erwerben und dann ein Jahr in Begleitung einer zuverlässigen und erfahrenen Person fahren. Das Modellvorhaben hat gezeigt: das Begleitete Fahren verbessert die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das kann ich übrigens auch aus eigenem Erleben unterstreichen. Bei den beiden älteren meiner vier Töchter habe ich mehrfach selbst auf dem Beifahrersitz gesessen. Meine persönlichen Eindrücke von dem Projekt waren durchweg positiv."


 

Wir gratulieren unserer Moni zur bestandenen Fahrlehrerprüfung!!!

Ab sofort steht Euch Moni als Fahrlehrerin zur Verfügung, damit Ihr noch schneller zu Eurem Führerschein kommt.Und das sogar mit dem Cabrio.


Ab sofort Videobegleitetes fahren!

Durch zwei hochauflösende Kameras wird das Geschehen vor dem Fahrzeug, sowie zeitgleich das Geschehen im Fahrzeug aufgezeichnet um bestimmte Situationen nach der Fahrt Zuhause am PC oder durch den Fahrlehrer analysieren zu lassen. Ergebnis: Eine erhöhung des Ausbildungserfolges und somit eine reduzierung der Fahrstunden.

Alle Infos und News findet Ihr im Newsticker. Unbedingt anschauen!!!


Theoretische Prüfung am PC

  • Die Prüfungsgebühr erhöt sich auf 20,83 €.
  • Die Prüfungen sind in allen in der Prüfungsrichtlinien genannten Sprachen möglich.
  • Für Prüfungen in Fremdsprachen wird kein Zuschlag erhoben.
  • Mündliche Prüfungen werden ebenfalls am PC durchgeführt. Jedoch nur noch in deutscher Sprache.
  • Prüfungen mit Dolmetscher oder Mini-Disc sind mit Wirkung vom 01.01.2010 nicht mehr zulässig.
  • Einzelprüfungen sind grundsätzlich nur noch für Gehörlose mit Gehörlosendolmetscher möglich.
  • Neue Prüfungszeiten: 13:30, 14:30 und 15:30 (bei Bedarf)
  • Die Anmeldung muß persönlich bis spätestens Mittwoch der vorherigen Woche in der Fahrschule erfolgen.



Ihr seid unzufrieden mit eurer alten Fahrschule?

Zu viele Fahrstunden? Unfreundlicher Fahrlehrer? Schlechte Ausbildung?

Kurz gesagt: Es macht Euch keinen Spaß!

Oder seid Ihr Umgezogen und habt die Fahrausbildung unterbrochen?

Kein Problem. Wir erledigen für Euch alle Formalitäten ohne dass Euch zusätzliche Kosten entstehen und ohne das Ihr mit der alten Fahrschule persönlich was erledigen müsst.


Einweisung für Begleiter (BF17)

Wir bieten kostenlos einen Einweisungslehrgang für Begleiter an. Termine bitte telefonisch erfragen.

theoOptimale Vorbereitung auf die Theorie Prüfung

Theo ist das erste mobile Lernsystem für die theoretische Prüfungsvorbereitung. Gemacht für die Jugendlichen von heute. Denn wer mit Handy und Computer groß geworden ist, weiß dass Lernen auch leichter geht.
Die Lösung: Theo, ein leistungsstarker  Computer in Taschenformat mit einem intelligentem Lernprogramm. Einschalten-Lernen-Ausschalten. Geht’s noch einfacher?
Mehr Infos auch hier.....

  • Alkoholverbot für Fahranfänger wird strenger geahndet
Betroffen sind Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, sowie junge Fahrer vor vollendung ihres 21. Lebensjahres.
Verstöße gegen das Alkoholverbot werden mit einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro und der Eintragung von zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) geahndet. Verpflichtend wird darüber hinaus die Teilname an einem Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich um weitere twei Jahre.
  • Seit dem 01.08.2007 gilt die 0 Promillegrenze für Personen bis zum 21. Lebensjahr
  • Ab dem 01.10.2007 darf die theoretische Prüfung grundsätzlich nur noch in deutscher Sprache abgelegt werden. Außnahmen nur durch schriftliche Genehmigung beim Landratsamt möglich (die Gebühr dafür beträgt 25 €)
  • Keine Fahrerlaubnisprüfung notwendig für Personen, deren Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre entzogen war bzw. die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt wurde.

  • Die 3-Monats-Frist nach dreimaligem Nichtbestehen der theoretischen Prüfung wird ab Mitte Oktober aufgehoben.
  • Noch kein passendes Geburtstagsgeschenk ? Bei uns gibt es Gutscheine für Fahrstunden.