Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Beschleunigte Grundqualifikation / Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Alle Fahrerlaubnisbewerber/innen der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE, die den Führerschein gewerblich nutzen wollen.

Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?

Stichtage waren:
10. September 2008 Klasse DE
10. September 2009 Klasse CE

Führerscheine, die vor diesen Stichtagen ausgestellt wurden, können sofort gewerblich genutzt werden.

Handeln Sie jetzt!

Nach den Stichtagen gelten folgende Wege zum Erwerb der Grundqualifikation

1. Ausbildung
(Berufsbildungsgesetz)
2. Grundqualifikation
(BKrFQG)
3. beschleunigte
Grundqualifikation (BKrFQG)
  • Berufskraftfahrer/in
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • weitere staatliche anerkannte Ausbildungsberufe
  • 3 Jahre
    Berufsausbildung
  • Prüfung vor der IHK
  • Erwerb der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
  • Lehrgang nicht erforderlich
  • 7.5 Std. Prüfung Theorie/Praxis
  • Prüfung vor der IHK
  • Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden á 60 Min. inklusiv 10 Fahrstunden
  • Fahrerlaubnis nicht erforderlich
  • 90 Min. Prüfung nur
    Theorie

Regelmäßige Fortbildung

Erwerb durch die Teilnahme an 35 Zeitstunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden ( z.B. 5 mal 7 Stunden )

 

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:

- Innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)

- Bis einschließlich zum 09.09.2013 für alle gewerblichen Busfahrer

- Bis einschließlich zum 09.09.2014 für alle gewerblichen LKW-Fahrer

 

 

 Weiterbildung 2.Welle LKW

1.Modul Eco Fahren,Das Perfektionstraining

2.Modul Sozialvorschriften und Kontrollgerät

3.Modul Sicherheit im Fokus

4.Modul Der Kunde im Mittelpunkt

5.Modul Ladungssicherung optimieren

 

Weiterbildung 2.Welle Bus

1.Modul Eco Training, Alternative Antriebe

2.Modul Der Kunde im Mittelpunkt

3.Modul Sicherheit für Fahrgast,Fahrer und Gepäck

4.Modul Lenk-und Ruhezeiten im Arbeitsalltag

5.Modul Stress vermindern,Notfälle meistern

 

Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer z.B. 95.01.01.2012 im Feld 12 eingetragen.Beim Einsatz von Kraftfahrern ohne diesen Eintrag werden zukünftig für Kraftfahrer Bußgelder un der Höhe bis max. 5000 Euro und für Unternehmer bis max. 20000 Euro fällig.

Vermeiden Sie Personalengpässe und Schulungsstaus!

Speziell für Fahrer und Unternehmer bieten wir die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen Seminare in Vollzeit eine Woche 7 Stunden in 5 Tagen oder in 5 Jahren jährlich einen Tag 7 Stunden (auch Samstag) an.

Gerne übernehmen wir das Schulungsmanagement, planen mit Ihnen die Schulungen langfristig und leiten die Terminüberwachung. Flexible Ausbildungszeiten, bei entsprechender Teilnehmerzahl gerne bei Ihnen im Betrieb. Warten Sie nicht zu lange, bilden Sie sich rechtzeitig weiter.

Schulungen für Gabelstapler,Hubarbeitsbühnen,Lade-und Hallenkran,Baumaschienen sowie Ladungssicherung auf Anfrage.

Für Preise, Angebote oder Fragen stehen wir Ihnen unter der 07586 918660 gerne zur Verfügung.